Kosten

Psychotherapie für Privatversicherte bzw. BeihilfepatientInnen

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den Privatversicherungen und der Beihilfe übernommen, wenn die Behandlung durch eine/n approbierte/n Psychologische/n PsychotherapeutIn durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich. Weitere Voraussetzung ist, dass eine krankheitswertige Störung besteht (d.h. eine Diagnose gestellt werden kann). In welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Sie können die Kosten für die Therapie auch selbst übernehmen. Dies empfiehlt sich  unter Umständen, wenn Ihre Police die Kosten nur für eine begrenzte Anzahl Sitzungen pro Jahr abdeckt und Sie die Therapie noch fortsetzen möchten, oder wenn Sie nicht wünschen, dass eine Diagnose bei Ihrer Versicherung gespeichert wird, weil Sie daraus möglicherweise entstehende Nachteile befürchten. Die Kosten orientieren sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich versicherte PatientInnen

Derzeit arbeite ich als Privatpraxis, d.h. ich bin keine „Vertragspsychotherapeutin“ und kann deswegen nicht mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen. Eine mögliche Alternative für gesetzlich Versicherte in einer Privatpraxis stellt das sogenannte Kostenerstattungsverfahren dar.

Wenn Sie bereits vergeblich versucht haben, bei mehreren VertragspsychotherapeutInnen einen Therapieplatz zu bekommen, ist es möglich, einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie zu stellen. Das bedeutet, dass Krankenkassen in Einzelfällen die Behandlung durch eine Privatpraxis übernehmen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in einer angemessenen Zeit keinen Behandlungsplatz bekommen. Außerdem ist es wichtig, nachzuweisen (etwa durch eine ärztliche Bescheinigung vom Hausarzt), dass Sie dringend einen Therapieplatz benötigen, damit Ihre Symptomatik sich nicht in einer unzumutbaren Wartezeit verschlimmert.

Um eine Behandlung im Erstattungsverfahren bemühe ich mich gemeinsam mit Ihnen gern. Allerdings stimmen die Kassen nicht in allen Fällen dem Erstattungsverfahren zu. Am besten kontaktieren Sie mich persönlich, damit wir offene Fragen klären können. Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie in einem pdf der Bundespsychotherapeutenkammer.